Bürgerservice

Verkehrsunfall mit kommunalen Fahrzeugen

Leistungsbeschreibung

Bei Verkehrsunfällen mit kommunalen Fahrzeugen kann der Geschädigte seinen etwaigen Anspruch aus der Kraftfahrthaftpflicht schriftlich gegenüber dem Bürger- und Rechtsamt, Abteilung für Rechtsangelegenheiten, geltend machen. Die Schadenanzeige sollte genaue Angaben über den Schadenhergang, -ort, -zeitpunkt und über die Höhe des Schadens beinhalten. Der Schadenhergang sollte mit einer Skizze belegt werden.  

Über den weiteren Verfahrensweg wird der zuständige Sachbearbeiter in einem Gespräch informieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kostenvoranschlag /Gutachten einer Kfz-Werkstatt

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)