Bürgerservice

Schadenersatzansprüche

Leistungsbeschreibung

Schadenersatzansprüche aus Ereignissen, die mittelbar oder unmittelbar durch die Stadt Weimar zu vertreten sind, können beim Bürger- und Rechtsamt, Abteilung für Rechtsangelegenheiten, Sachgebiet Versicherungen, geltend gemacht werden.

  • Allgemeine Haftpflichtansprüche
  • Ansprüche aus der Kraftfahrhaftpflicht
  • Ansprüche aus der Veranstalterhaftpflicht
  • Schülersachschäden
  • Schäden zum Aufwendungsersatz

Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Schuldfrage für das schadenverursachende Ereignis abschließend geklärt ist. Dies erfolgt in der anschließenden Sachbearbeitung zum Schadenereignis.

Den Schadenersatzanspruch muss der Anspruchsteller schriftlich gegenüber der Stadt Weimar unter Angabe des Schadenherganges, des -zeitpunktes, des -ortes sowie einer -skizze geltend machen. Kostenvoranschläge oder etwaige Gutachten, welche die Schadenhöhe belegen, sollten dem Anspruchschreiben beigelegt werden.

Sind Zeugen für das Schadenereignis vorhanden, sollten diese unter Angabe der Anschrift ebenfalls benannt werden.

Über den weiteren Verfahrensweg wird der zuständige Sachbearbeiter informieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schülersachschäden - Formulare liegen in den Schulsekretariaten vor und werden auch dort ausgefüllt.

Ansonsten formlose Anspruchstellung

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)