Rangrücktritt
Leistungsbeschreibung
Die Stadt verzichtet durch einen Rangrücktritt auf ihre bisher im Grundbuch eingetragene Rangstelle eines an einem Grundstück bestehenden beschränkten dinglichen Rechts zugunsten eines bisher nachrangigen Rechts (z.B. im Falle der dinglichen Sicherung eines Wiedererwerbs- oder Rücktrittsrechts).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser schriftlicher Antrag auf Rangrücktritt
Welche Gebühren fallen an?
Erhebung eines Entgeltes gem. Entgeltregelung der Stadt Weimar vom 24.04.1996
Rechtsgrundlage
Entgeltverordnung der Stadt Weimar
BGB