Bürgerservice

Prüfungsunfähigkeit, Untersuchung

Leistungsbeschreibung

Kann eine Prüfung (Studium) aufgrund einer Erkrankung nicht absolviert werden, benötigt der Prüfling i.d.R. neben der hausärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein amtsärztliches Schreiben.

Die lokale Zuständigkeit des Gesundheitsamtes ist durch den Wohnort bestimmt.

Der Prüfling muss sich unverzüglich bei Feststellung, dass krankheitsbedingt eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich ist, zunächst beim Haus- oder Facharzt und anschließend auf dem Gesundheitsamt vorstellen. Die Kosten für die Ausstellung der amtsärztlichen Bescheinigung sind selbst zu tragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • haus- oder fachärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

20,- €

Rechtsgrundlage

  • Rechtsvorschriften der Prüfungsämter der Hochschulen und Universitäten