Bürgerservice

Kinderschutz

Leistungsbeschreibung

  • Unter "Frühen Hilfen" werden vielfältige Angebote und Maßnahmen für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren verstanden. Die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Eltern sowie die Bindung zwischen Kindern und Eltern soll dabei gestärkt werden. Familien in Problemlagen sollen so früh wie möglich Unterstützung erhalten, damit Risiken für das Wohl ihrer Kinder frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden können.
  • Voraussetzung dafür ist eine enge Vernetzung und Kooperation von Fachkräften aus den Bereichen des Gesundheitswesens, der Jugend- und Sozialhilfe, der Frühförderung, der Schwangerenberatung und anderer wichtiger Netzwerkpartner.
  • Mit finanzieller Unterstützung des Bundes durch das Förderprogramm "Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" befindet sich die Netzwerkkoordinationsstelle in Weimar im Aufbau. Aufgabe der Stelle ist die Vernetzung der Akteure und die Zusammenarbeit der Einrichtungen und Fachkräfte zu fördern und zu organisieren.

Mehr Informationen

www.weimar.de/miteinander-wachsen

Rechtsgrundlage

SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)