Bürgerservice

Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Abgabepflichtigen für Eintrittsentgelte

  1. von im Stadtgebiet befindlichen Museen, Schlössern, Sammlungen, Ausstellungen, Theatern und Wandertheatern
  2. von im Stadtgebiet stattfindenden
    • kulturellen Veranstaltungen in festen wie fliegenden Bauten
    • Tanz-, Konzertveranstaltungen und Festivals
    • Varieté-, Kabarett-, Kleinkunst- und Revuevorstellungen
    • Schönheitstänze, Darbietungen ähnlicher Art
    • sportliche Veranstaltungen, die im Rahmen eines Berufes oder Gewerbes betrieben werden

Abgabepflichtig ist der Erwerber einer Eintrittskarte bzw. der Besucher der Veranstaltung. Ausgenommen sind Kinder und Schüler, sofern für diese ermäßigte Eintrittsentgelte erhoben werden. Weitere Befreiungsgrundlagen sind in der Satzung zur Kulturförderabgabe für Eintrittsentgelte vom 01.09.2008 geregelt. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt sind der Betreiber der Einrichtung bzw. die Veranstalter, die das Eintrittsentgelt erheben, verpflichtet.

An wen muss ich mich wenden?

siehe "Zuständige Stelle"

Zuständige Stelle

Amt für Finanzen und Beteiligungen
Abt. Steuern

Welche Gebühren fallen an?

Die Abgabe beträgt bei einem Eintrittsentgelt

bis 15,00 € :                 0,50 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher
ab 15.01 € bis 40,00 €: 0,70 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher
ab 40,01 €:                   0,90 € pro Eintrittskarte bzw. Besucher