Bürgerservice

Kommunalisierung

Leistungsbeschreibung

Klärung ungeklärter Eigentumsfragen der Stadt Weimar: Überführung des zum 02.10.1990 existierenden ehemaligen "Eigentum des Volkes" (bildlich: Vermögen des Staates der DDR) an Grundstücken und anderen Vermögenswerten in das Eigentum der heutigen Stadt Weimar.

Die Klärung von Eigentumsproblemen der Bürger fällt nicht darunter. Jedoch wird vom Bereich "Kommunalisierung" den zuständigen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen auf deren Anfrage - für die bei ihnen anhängigen Verfahren - Zuarbeit zu Rechtsverhältnissen an Grundstücken vor dem 02.10.1990 geleistet.

Rechtsgrundlagen (allgemein)

  • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31.08.1990 (BGBl. II S. 885), zuletzt geändert am 29.10.1992 (BGBl. I S. 1814)
  • Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz) in der aktuell gültigen Fassung

Zuordnungsergänzungsgesetz in der aktuell gültigen Fassung