Bürgerservice

Aufstiegs-BAföG beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung öffentlicher und privater Träger, wie z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Staatlich geprüften Erzieher durch Beiträge zu den Kosten des Lehrgangs (Maßnahmebeitrag). Bei Vollzeitmaßnahmen ist auch eine einkommens- und vermögensabhängige Förderung durch Beiträge zum Lebensunterhalt (Unterhaltsbeitrag) möglich.

Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

  • die Lehrgangskosten,
  • die Prüfungsgebühren und
  • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.

  • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
  • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
  • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
  • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte stellen Sie Ihre Förderungsanträge schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

  • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
  • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
  • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
  • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
  • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Deutsche, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Ausländer, insbesondere Angehörige der EU-Mitgliedstaaten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die notwendigen beizufügenden Unterlagen sind in den Antragsformularen aufgeführt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Förderung durch Maßnahmebeitrag muss spätestens am letzten Unterrichtstag der Maßnahme, bei aus mehreren Maßnahmeabschnitten bestehenden Maßnahmen am letzten Unterrichtstag des Maßnahmeabschnitts, welcher gefördert werden soll, beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingegangen sein. Der Unterhaltsbeitrag wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Monats an, in welchem der Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingegangen ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

Rechtsbehelf

  • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
  • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

Anträge / Formulare

Antragsformulare beziehen Sie über die Seite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder über das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat Soziale Sicherung.

Diese Formulare sind ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen versehen an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu senden oder bei diesem abzugeben.

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Ein Service des Landes Thüringen