Bürgerservice

Katastervermessungen

Leistungsbeschreibung

Katastervermessungen sind Vermessungen, die dazu bestimmt sind, in das Liegenschaftskataster übernommen zu werden und solche, die der Festlegung und Sicherung der Eigentumsgrenzen dienen. Im Wesentlichen sind dies: Teilungsvermessungen zur Zerlegung von Flurstücken, Grenzfeststellungen, Vermessungen lang gestreckter Anlagen (Wege, Straßen, Gewässer) und Gebäudeeinmessungen. Die Abmarkung der Grundstücksgrenzen, also die Markierung der Grenzpunkte durch Grenzsteine oder andere dauerhafte Markierungen, richtet sich nach dem Thüringer Abmarkungsgesetz. Detaillierte Informationen zu Katastervermessungen erhalten Sie beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

Katastervermessungen und Abmarkungen dürfen nur durch einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchgeführt werden. Sie finden die Adressen in den Gelben Seiten oder unter www.bdvi-thueringen.de.

An wen muss ich mich wenden?

Die Übernahme der Katastervermessungen des ÖbVI's Ihres Vertrauens in das Liegenschaftskataster erfolgt für das Gebiet der kreisfreien Stadt Weimar durch das

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Katasterbereich Erfurt
Hohenwindenstraße 14
99086 Erfurt
Tel.: 0361 574176-901
Fax: 0361 574176-910
E-Mail: poststelle.erfurt@tlbg.thueringen.de

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der Thüringer Kostenordnung für Leistungen der Katasterbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürKostOKat) in der aktuell gültigen Fassung.

Es fallen Kosten an für die Bereitstellung der erforderlichen Vermessungsunterlagen, die der ÖbVI bei der zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation abfordert, für die Durchführung der Vermessung durch den ÖbVI sowie für die Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster durch die zuständige Dienststelle des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation.

Rechtsgrundlage

Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Vermessungs- und Geoinformationswesens (Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - ThürVermGeoG) in der aktuell gültigen Fassung

Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVI) in der aktuell gültigen Fassung