Bürgerservice

Kfz - Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen/Fahrzeugpapieren/Fahrzeugen

Leistungsbeschreibung

Sind die amtlichen Kennzeichenschilder eines Fahrzeuges mit Weimarer Kennzeichen oder das Fahrzeug selbst gestohlen oder in Verlust geraten, so ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges notwendig. Die Polizeibehörde oder die Kfz-Zulassungsbehörde veranlasst eine bundesweite Fahndung. Sind die Fahrzeugpapiere in Verlust geraten, so macht sich die Ausstellung von Ersatzpapieren notwendig. Dazu ist es erforderlich, dass der Halter des Fahrzeuges eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere ablegt. Dies ist auch vor einem Notar möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

gültiges Personaldokument

Anzeige von der Polizei mit genauer Angabe, was in Verlust geraten ist

Kennzeichen

Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt

aktueller HU-Bericht

Welche Gebühren fallen an?

Eidesstattliche Versicherung 30,70 €

Erstellung neuer Fahrzeugpapiere bis ca. 35 €

Umkennzeichnung eines Fahrzeuges bis ca. 50 €

zuzüglich Kosten für die Prägung der Kennzeichen

Rechtsgrundlage

Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO)

Verordnung überdie Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)

Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)