Kfz - Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen/Fahrzeugpapieren/Fahrzeugen
Leistungsbeschreibung
Sind die amtlichen Kennzeichenschilder eines Fahrzeuges mit Weimarer Kennzeichen oder das Fahrzeug selbst gestohlen oder in Verlust geraten, so ist eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges notwendig. Die Polizeibehörde oder die Kfz-Zulassungsbehörde veranlasst eine bundesweite Fahndung. Sind die Fahrzeugpapiere in Verlust geraten, so macht sich die Ausstellung von Ersatzpapieren notwendig. Dazu ist es erforderlich, dass der Halter des Fahrzeuges eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Fahrzeugpapiere ablegt. Dies ist auch vor einem Notar möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiges Personaldokument
Anzeige von der Polizei mit genauer Angabe, was in Verlust geraten ist
Kennzeichen
Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt
aktueller HU-Bericht
Welche Gebühren fallen an?
Eidesstattliche Versicherung 30,70 €
Erstellung neuer Fahrzeugpapiere bis ca. 35 €
Umkennzeichnung eines Fahrzeuges bis ca. 50 €
zuzüglich Kosten für die Prägung der Kennzeichen
Rechtsgrundlage
Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO)
Verordnung überdie Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)