Bürgerservice

Hundesteuer, Anmeldung/Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Jeder Bürger unterliegt der Steuerpflicht, der im Gebiet der Stadt Weimar einen oder mehrere Hunde hält.
Die Erhebung  der Hundesteuer erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Weimar. Steuerbefreiungen, Steuerfreiheit und Steuerermäßigungen sind in den §§ 7 bis 9 der Satzung festgelegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Hundesteueranmeldung:
    - Personalausweis
    - Impfpass des Hundes
    - Kaufvertrag/Überlassungsvertrag bzw. Angaben zum Vorbesitzer/Züchter
  2. Hundesteuerabmeldung:
    - Nachweis der Verendung des Tieres
    - vollständige Anschrift des neuen Hundehalters
    - Abgabe der Hundesteuermarke

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund aufgrund des "Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" auch beim Ordnungsamt der Stadt Weimar anzumelden haben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde telefonisch (762-361/-362/-355/-836) oder persönlich während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Steuer beträgt pro Jahr:

  • für den ersten Hund 60,00 €
  • für den zweiten Hund 72,00 € und
  • für jeden weiteren Hund 84,00 €.