Hausnummernvergabe
Leistungsbeschreibung
Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag unter Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück sowie unter Vorlage von Flurkartenauszug, Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Kennzeichnung des Gebäudeeingangs sowie der Baugenehmigung
Welche Gebühren fallen an?
25,00 Euro je Hausnummer
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern (Hausnummernverordnung) in der Stadt Weimar vom 06.11.2006
Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der aktuell gültigen Fassung