Bürgerservice

Hausnummernvergabe

Leistungsbeschreibung

Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag unter Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück sowie unter Vorlage von Flurkartenauszug, Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude und Kennzeichnung des Gebäudeeingangs sowie der Baugenehmigung

Welche Gebühren fallen an?

25,00 Euro je Hausnummer

Rechtsgrundlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Anbringung und Gestaltung von Hausnummern (Hausnummernverordnung) in der Stadt Weimar vom 06.11.2006

Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der aktuell gültigen Fassung