Bürgerservice

Einreise und Aufenthalt von Unionsbürgern

Leistungsbeschreibung

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt für Staatsangehörige der EWR-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten und arbeiten möchten oder mit einem EU Bürger verheiratet sind, müssen Sie sich im Einwohnermeldeamt anmelden.
Die Ausländerbehörde kann ggf. Nachweise verlangen.

Rechtsgrundlage

Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/ EU) verkündet als Artikel II des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)