Auskünfte zu Einträgen in der Denkmalliste
Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) regelt die Denkmalpflege und den Denkmalschutz im Freistaat Thüringen.
In § 4 des ThürDSchG wird unter anderem geregelt, dass
- unbewegliche Kulturdenkmale nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalbuch) aufgenommen werden sollen,
- der Denkmalschutz nach diesem Gesetz jedoch nicht von der Aufnahme eines Kulturdenkmals in ein Verzeichnis abhängig ist, sondern dieser Schutz per Gesetz besteht.
Da die Erfassung von Kulturdenkmalen ein kontinuierlicher Prozess ist, wird das Denkmalbuch über Nachträge und Streichungen fortlaufend aktualisiert.
Die in der beigefügten Denkmalliste ausgewiesenen Kulturdenkmäler entsprechen dem derzeitig aktuellen Bearbeitungsstand.
Um eine abschließende Sicherheit zum Denkmalstatus einer Liegenschaft zu erlangen, wird angeraten, Auskünfte über den aktuellen Denkmalstatus einer Liegenschaft beim Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie oder im Stadtentwicklungsamt / Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Weimar einzuholen.
Rechtsgrundlage
Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) vom 07.01.1992 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.04.2004, GVBl. S. 465 ff.