Bürgerservice

Auskünfte zu Einträgen in der Denkmalliste

Leistungsbeschreibung

Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie stellt das Denkmalbuch digital zur Verfügung. Hier können Sie eigenständig recherchieren, ob Ihr Gebäude oder Ihre Liegenschaft Kulturdenkmal ist.

Rechtsgrundlage

Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) vom 07.01.1992 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.04.2004, GVBl. S. 465 ff.

Was sollte ich noch wissen?

Das Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) regelt die Denkmalpflege und den Denkmalschutz im Freistaat Thüringen.

In § 4 des ThürDSchG wird unter anderem festgelegt, dass

  • unbewegliche Kulturdenkmale nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalbuch) aufgenommen werden sollen
  • der Denkmalschutz nach diesem Gesetz jedoch nicht von der Aufnahme eines Kulturdenkmals in ein Verzeichnis abhängig ist, sondern dieser Schutz per Gesetz besteht.

Da die Erfassung von Kulturdenkmalen ein kontinuierlicher Prozess ist, wird das Denkmalbuch im Hinblick auf Nachträge und Streichungen fortlaufend aktualisiert. Die in der Denkmalliste ausgewiesenen Kulturdenkmäler entsprechen dem derzeitig aktuellen Bearbeitungsstand.