Aufenthaltsermittlung
Leistungsbeschreibung
Auf Anforderung können Ermittlungen zum Aufenthalt von Bürgern (z. Bsp. vor Ort oder beim Vermieter) durchgeführt werden, wenn ein Bürger ohne gesetzlich vorgeschriebene Ummeldung verzogen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anforderung erfolgt formlos schriftlich. Die Gebühr muss der Anforderung beigefügt sein (z. Bsp. Verrechnungsscheck).
Welche Gebühren fallen an?
30 €
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Thüringer Verwaltungskostenordnung für das Innenministerium