Bürgerservice

Aufenthaltsermittlung

Leistungsbeschreibung

Auf Anforderung können Ermittlungen zum Aufenthalt von Bürgern (z. Bsp. vor Ort oder beim Vermieter) durchgeführt werden, wenn ein Bürger ohne gesetzlich vorgeschriebene Ummeldung verzogen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anforderung erfolgt formlos schriftlich. Die Gebühr muss der Anforderung beigefügt sein (z. Bsp. Verrechnungsscheck).

Welche Gebühren fallen an?

30 €

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das Innenministerium