Bürgerservice

Antikorruptionsbeauftragter

Leistungsbeschreibung

Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten der Stadt Weimar sind die Verhütung und Aufdeckung von Korruptionssachverhalten. Er ist Melde- und Informationsstelle für die Korruptionsbekämpfung in der Stadtverwaltung Weimar und Ansprechstelle für die Beschäftigten. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich mit Korruptionshinweisen und allen Angelegenheiten der Korruptionsbekämpfung bei der Stadtverwaltung Weimar an ihn wenden.

Der Antikorruptionsbeauftragte ist hinsichtlich der Entscheidung über die Vornahme und Durchführung der Prüfung von Hinweisen auf Korruptionssachverhalte weisungsfrei und unabhängig.

Hinweise und Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Der Antikorruptionsbeauftragte prüft im Einzelfall die Stichhaltigkeit eines konkreten Korruptionsverdachts. Er untersucht aber auch, ob korruptionsgefährdende Strukturen bestehen. Liegen nach einer Prüfung Gründe für ein weitergehendes Handeln vor, werden dem Oberbürgermeister Vorschläge für das weitere Vorgehen oder zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorgelegt.

Der Antikorruptionsbeauftragte hat ein uneingeschränktes Akteneinsichts- sowie Informationsrecht (ausgenommen sind Personalakten).

Die Aufgaben des Antikorruptionsbeauftragten ergeben sich im Detail aus der Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger 2019, Seite 275. Diese Richtlinie und weitere Informationen sind abrufbar unter https://innen.thueringen.de/wir/innenrevision/.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen (KorBRL) vom 08.01.2019