Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Alles was Sie zur Beantragung eines Gesundheitsausweises wissen müssen
Leistungsbeschreibung
Wer benötigt eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?
- Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei direkt oder indirekt mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
- Personen, die dies gewerbsmäßig tun
- Schülerpraktikanten im Rahmen der Schul-oder Berufsausbildung
- Ehrenamtliche/VereinstätigePersonen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés, sonstigen
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind - Pflegekräfte
Wenn Sie erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden möchten, sind Sie verpflichtet vorab an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Nach der Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber vor Tätigkeitsantritt vorlegen müssen. Die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsantritt nicht älter als drei Monate sein.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit an der Belehrung ganz unkompliziert online teilzunehmen.
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen.
Zur ONLINE BELEHRUNG hier klicken
Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zum Ablauf.
Das Gesundheitsamt der Stadt Weimar hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung dauert ca. 45 Minuten und läuft wie folgt ab:
Terminbuchung
Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung per Giropay, Kreditkarte, PayPal oder per Vorkasse.
Datenübermittlung
Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
Kontaktaufnahme
Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät zehn Minuten vor dem Termin ein.
Authentifizierung
Sie zeigen Ihre Ausweispapiere und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt.
Teilnehmercode
Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
Datenschutzerklärung
Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
Film
Die Online-Belehrung beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
Merkblatt
Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt finden Sie online auch in verschiedenen Sprachen.
Test
Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
Bescheinigung
Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
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Belehrung im Gesundheitsamt Weimar in Präsenz
Sollte es Ihnen gar nicht möglich sein, an der Online-Belehrung teilzunehmen, dann können in Ausnahmefällen Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Weimar im Gesundheitsamt Weimar an einer Präsenzbelehrung teilnehmen.
Diese erfolgt als Gruppenbelehrung. Es stehen nur wenige Plätze zur Verfügung
Termine: jeden 4. Dienstag im Monat (fällt der Dienstag auf ein Feier-oder Ferientag, so wird ein anderer Termin je nach Bedarf bestimmt).
Senden Sie bitte zur Anmeldung eine E-Mail mit Ihrem Namen, Geburtsdatum, Anliegen, ihrer Anschrift und Telefonnummer an hygiene@stadtweimar.de.
Bitte bringen Sie Folgendes zur Präsenzbelehrung mit:
Ein gültiges Ausweisdokument: z.B. Personalausweis
Reisepass mit Meldebescheinigung
Aufenthaltsbescheinigung
Schülerausweis
Zahlung Präsenz-Schulung: 30,00 Euro nur Barzahlung möglich (kein Kleingeld)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein gültiges Ausweisdokument: z.B. Personalausweis
Reisepass mit Meldebescheinigung
Aufenthaltsbescheinigung
Schülerausweis und ggf. Bescheinigung der Eltern
Welche Gebühren fallen an?
Wieviel kostet die Belehrung?
Die Kosten für die Belehrung betragen 30 Euro sowohl online als auch in Präsenz.
Was sollte ich noch wissen?
Können Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen?
Minderjährige Personen müssen eine schriftliche Einwilligung (Vorlage hier) ihrer Erziehungs- oder Sorgeberechtigten vor dem gebuchten Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Bei einer Präsenzveranstaltung ist die Elternbescheinigung mitzubringen.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Gesundheitszeugnis für ein Schülerpraktikum benötige?
Schülerinnen und Schüler staatlicher Schulen in Weimar und mit Wohnsitz in Weimar, die ein Gesundheitszeugnis für ein Praktikum im Rahmen Ihrer schulischen Ausbildung benötigen, können die zuvor verauslagte Gebühr für die Online-Teilnahme am Lehrgang in vollem Umfang beim Sport- und Schulverwaltungsamt abrechnen.
Die Eltern stellen hierzu einen formlosen Antrag unter schulverwaltung@stadtweimar.de mit Angabe der Bankverbindung.
Zwingend erforderlich sind außerdem der Beleg über die Teilnahme an der Online-Schulung, der Beleg über die verauslagten Kosten UND eine Bescheinigung der Schule über das Praktikum (z.B. von der Schule unterschriebener Praktikumsvertrag).
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Ist das Gesundheitszeugnis ausgestellt, dann drucken Sie es aus und legen es Ihrem Arbeitgeber umgehend vor. Das Gesundheitszeugnis darf am ersten Tätigkeitstag nicht älter als 3 Monate sein. Der Arbeitgeber muss Sie nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit über die in § 42 Absatz 1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach Absatz 2 innerhalb von drei Monaten erneut belehren, damit diese Bescheinigung ein Leben lang gültig ist. Im Weiteren hat der Arbeitgeber die Pflicht, Sie alle zwei Jahre wieder zu belehren. Die Belehrung durch den Arbeitgeber muss dieser ebenfalls auf der Rückseite des Gesundheitszeugnisses dokumentieren.
Wechseln Sie den Arbeitgeber oder waren Sie zwischenzeitlich nicht in einer nach § 42 Absatz 1 IfSG bezeichneten Tätigkeit beschäftigt, muss kein neues Gesundheitszeugnis ausgestellt werden. Der neue Arbeitgeber muss lediglich nach Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit und, wie zuvor beschrieben, im Weiteren alle 2 Jahre erneut belehren.
In welchen Sprachen kann man den Film schauen?
Der Film ist auf Deutsch (inklusiv Gebärdensprache) oder Deutsch (einfache Sprache) und in der Übersetzung auch auf Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Ukrainisch und Ungarisch synchronisiert.
Die folgenden Sprachen können als Untertitel ausgewählt werden: Albanisch, Bulgarisch, Chinesisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Kurdisch, Portugiesisch, Serbisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch und Vietnamesisch.
Was tun bei Verlust der Bescheinigung?
Bei Online-Bescheinigungen
Max. 2 Jahre zurück Kosten: Duplikat kostenlos
Wenn Sie an unserer Online-Belehrung nach § 43 IfSG über den Anbieter Technologiezentrum Glehn (TZG) teilgenommen haben, dann wenden Sie sich um eine Zweitschrift zu erhalten an ifsg@tz-glehn.de
Dort können Sie innerhalb von zwei Jahren, nachdem Sie an der Online-Belehrung teilgenommen haben, kostenlos Ihr Duplikat erhalten.
Danach gilt analog Belehrung im Gesundheitsamt Weimar vor Ort (siehe unten).
Bei Belehrung im Gesundheitsamt Weimar vor Ort (Präsenz)
Max. 10 Jahre zurück Kosten: Duplikat für 10 €
Für Erst-Belehrungen der vergangenen 10 Jahre, die im Gesundheitsamt Weimar vor Ort stattgefunden haben, stellen wir Ihnen auf Anfrage ein beglaubigtes Duplikat aus. Schreiben Sie hierzu bitte eine E-Mail an hygiene@stadtweimar.de mit Ihrem Anliegen, ihren Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) und Ihrer Telefonnummer. Wir werden die Richtigkeit prüfen und Sie zwecks Terminvereinbarung kontaktieren. Zum Termin bringen Sie bitte Ihre Ausweispapiere und 10 Euro in bar (kein Kleingeld) als Gebühr für das Duplikat mit.