Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Leistungsbeschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskunft dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt bei Terminvereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erhebung von Gebühren hängt von der Art des Gutachtens/Zeugnisses/Bescheinigung ab, teilweise Gebührenfreiheit für kostenpflichtige Gutachten, und es erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend dem jeweils aktuellen Thüringer Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Gutachtens und kann 20,00 – 260,00 € betragen.
Rechtsgrundlage
- Thüringer- bzw. Bundesbeamtengesetz
- Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
- RL zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im ÖGD des Landes Thüringen
- Ärztliche Approbationsordnung
- Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung
- Asylbewerberverfahrensgesetz/Asylbewerberleistungsgesetz
- Ausländergesetz
- Strafprozessordnung
- Einkommensteuergesetz
Anträge / Formulare
Auftrag des jeweiligen Auftraggebers