Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Verfahrensablauf
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
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Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine Angabe
Ein Service des Landes Thüringen