Service

Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Fahrzeugzulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Fahrzeugzulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie einen Termin online oder vor Ort in einer Fahrzeugzulassungsbehörde.
  • Sie beantragen das Ausfuhrkennzeichen.
  • Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen sofort.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich an jede Fahrzeugzulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsstelle, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt und vorgelegt werden oder im Onlinedienst hochgeladen werden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Fahrzeugzulassungsbehörde.Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bearbeitungsdauer

sofort vor Ort

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Erkundigen Sie sich bei der Fahrzeugzulassungsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

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