Bürgerservice

Elektro-Altgeräte Entsorgung

Leistungsbeschreibung

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezielle Hinweise: Elektroschrott Entsorgung ( Weimar )

Die kostenlose Annahme von Elektrogeräten erfolgt zu den Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof des Kommunalservice Weimar- Entsorgungsbetrieb - Industriestr. 14. Dort stehen Container für die jeweiligen Geräte bereit.

Kostenpflichtig ist die Abholung der Elektrogroßgeräte (Transportpauschale von 8,00 € je Gerät). Ein Termin für die Abholung kann mit dem Kommunalservice Weimar unter der Telefonnummer: 03643 4341888 vereinbart werden. Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden keine Elektrogeräte mitgenommen.

Für die Entsorgung von Elektrokleingeräten und von Kleinschrott gibt es zusätzliche Sammelbehälter an 6 ausgewählten Wertstoffsammelplätzen.

Standorte Elektroschrottsammelcontainer:

  • Legefeld:          Vollersrodaer Straße
  • Schöndorf:      Bruno-Apitz-Straße (Nähe REWE)
  • Oberweimar:   Taubacher Straße (Nähe Nahkauf)
  • Weimar-West:  Prager Straße (Nähe REWE)
  • Innenstadt:      Frauenplan
  • Westvorstadt:  Wallendorfer Str. (Nähe Lidl)

In die Einwurföffnung passen kleine Elektrogeräte, wie z. B. Wasserkocher, Rasierapparate, Toaster, Bügeleisen, Radios, Mobiltelefone, Tastaturen, Tablets, PC-Mäuse, Kabel, Bohrmaschinen oder Heckenscheren. Aber auch Kleinschrott wie Töpfe, Pfannen, Besteck, Scheren, Zangen oder Bürolocher können in den Containern umweltgerecht entsorgt und anschließend stofflich recycelt werden.

Bitte keine Batterien, Akkus und Leuchtmittel einwerfen.

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

Anträge / Formulare

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Ein Service des Landes Thüringen