Fahrzeugzulassung - Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wieder zulassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Verfahrensablauf
- Vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Fahrzeugzulassungsbehörde vor Ort oder online.
- Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag vor oder laden diese in einem Online-Portal hoch.
- Die Bearbeitung und Ausstellung der Fahrzeugzulassung erfolgt in der Regel sofort, wird vor Ort ausgehändigt oder online zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen, sonst kann die Zulassung verweigert werden
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 Euro oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Ein Service des Landes Thüringen