Drehgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Dreharbeiten und Aufnahmen für Film- und Fernsehproduktionen im Weimarer Stadtgebiet sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine vorherige Genehmigungspflicht entfällt jedoch, wenn die Aufnahmen mit geringem Aufwand unter den folgenden Bedingungen erfolgen:
- ausschließliche Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen sowie befestigten Flächen in Grünanlagen (der Fußgängerverkehr muss jederzeit ungehindert möglich sein, kein Eingriff in den Straßenverkehr und keine Beeinträchtigung dessen)
- ausschließliche Verwendung von Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera auf Stativ, Mikrofon, Tonangel und tragbaren kleineren Handlampen sowie Reflektoren
- keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten (wie Kameradrohnen, Kabelverlegung, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer und anderes)
- nicht mehr als fünf beteiligte Personen (Schauspieler und Team vor Ort)
- keine Spielszenen, die zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder zur Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung (wie Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen oder anderes) führen können.
- Beachtung und Einhaltung der gültigen Lärmschutzverordnungen (insbesondere ab 22 Uhr) sowie der Sonn- und Feiertagsruhe.
Im Fall der Genehmigungsfreiheit besteht kein Anspruch zur Nutzung von öffentlichen Flächen zum Zwecke des Filmdrehs. Bereits genehmigte Sondernutzungen sowie Versammlungen haben Vorrang und können auch kurzfristig noch angemeldet werden. Hier finden Sie eine Übersicht über angemeldete Versammlungen in Weimar.
Die genannte Genehmigungsfreiheit besteht nur für Flächen im Besitz der Stadt Weimar. Sind Dreharbeiten auf Flächen oder in Gebäuden Dritter geplant, so ist eine separate Genehmigung des jeweiligen Eigentümers erforderlich.
Eine Anzeige des Drehs per E-Mail an presse@stadtweimar.de wird empfohlen, um ggf. weitere Ämter über den Dreh in Kenntnis zu setzen.
Verfahrensablauf
Dreharbeiten, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, müssen mindestens vier Wochen vor Drehbeginn per E-Mail beantragt werden.
Teilen Sie dazu bitte mindestens die folgenden Informationen mit:
- Vor- und Nachname des Antragstellers/der Antragstellerin
- Kontaktdaten des Antragstellers/der Antragstellerin (Telefonnummer/E-Mail)
- Bei Produktionsfirma: Kontaktdaten und Adresse der Produktionsfirma
- Datum, Dauer und Uhrzeit der Dreharbeiten
- Möglichst genaue Angaben zur Produktion (Beschreibung des Vorhabens, thematische Ausrichtung, Szenenbeschreibung usw.)
- Angaben zu Aufbau und Technik (Welche Technik und Aufbauten kommen zum Einsatz, wird externe Stromversorgung benötigt?)
- Möglichst genaue Angaben zum Drehort (etwaige Größe der beanspruchten Fläche, ist ein Befahren der öffentlichen Flächen mit Fahrzeugen vorgesehen?)
- ggf. Angaben zum Fuhrpark (Anzahl und Größe der Fahrzeuge, werden eigene Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Drehortes benötigt?)
- Kommen Drohnen zum Einsatz?
- Teamgröße (Schauspieler und Crew)
Ein Drehgenehmigung ist vier Wochen vor Drehbeginn zu beantragen. Sind Drohnenaufstiege erforderlich, sind diese ebenfalls anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ggf. Nachweis zum Führen einer Drohne
Welche Gebühren fallen an?
Für genehmigungspflichtige Dreharbeiten werden Nutzungsgebühren gemäß Sondernutzungsgebührensatzung bzw. Grünanlagengebührensatzung erhoben. Für die Bearbeitung des Antrags werden Verwaltungsgebühren erhoben. Unter Umständen fallen weitere Gebühren bzw. Kosten an (z.B. Parkgebühren, Stromkosten).
Was sollte ich noch wissen?
Für die Grünanlagen Park an der Ilm (auch Ilmpark oder Goethepark genannt), Schlosspark Belvedere und Schlosspark Tiefurt sind Anfragen für Dreharbeiten an die Klassik Stiftung Weimar zu richten.