Beratungsstellen
Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Beratungsangebote und Sonderseiten rund um das Thema Energie.


Die NAHT-Stelle (NAchhaltige Hilfen und Teilhabe) setzt sich seit 2009 für Weimarer Bürger und Bürgerinnen in vielen verschiedenen sozialen Belangen ein. Gemeinsam mit lokalen Partnern und Partnerinnen unterstützt Sie die NAHT-Stelle bei folgenden Anliegen:
- Behördliches und Anträge
- Bewerbungen
- Gesundheit
- Familiäre Angelegenheiten
- Finanzielles
- Wohnen
- Sonstige Anliegen
Zur Website der NAHT-Stelle Weimar
Die NAHT-Stelle (NAchhaltige Hilfen und Teilhabe) setzt sich seit 2009 für Weimarer Bürger und Bürgerinnen in vielen verschiedenen sozialen Belangen ein. Gemeinsam mit lokalen Partnern und Partnerinnen unterstützt Sie die NAHT-Stelle bei folgenden Anliegen:
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Website: https://www.nahtstelle-weimar.de/
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Die Stadtwerke Weimar informieren auf einer Sonderseite mit aktuellen Infos und Antworten auf häufig gestellte Fragen über Versorgungssicherheit und Preisanpassungen:
Fragen und Antworten zur Strompreisbremse:
Fragen und Antworten zur Wärmepreisbremse:
Der Kundendienst der Stadtwerke Weimar hilft Ihnen gern bei weiteren Fragen:


FÜR WEN?
- Mieter
- private Wohnungs- und Hauseigentümer
- private Vermieter
- Bauherren
- Besitzer von solarthermischen Anlagen
- Träger von Erwachsenenbildung
WAS?
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen berät umfassend zu den Themen Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen, Schimmelvermeidung, Heizkostenabrechnung und energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen. Der Energieberater kommt auch zu Ihnen nach Hause und berät Sie vor Ort. Die Energieberatung soll Mietern, Vermietern und Eigentümern helfen, Kosten für Heizung und Warmwasser zu reduzieren, einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten und den Weg zum Gesunden Wohnen ebnen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen findet produkt- und firmenneutral statt.
KONTAKT
Die Energieberatung finden Sie in den Räumen der Stadtverwaltung (Schwanseestraße 17).
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Dies geht unter der 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder (0361) 555 14-0.
PREISE
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie durch das Thüringer Umweltministerium und die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur ist die Beratungsleistung für Sie kostenfrei.


FÜR WEN?
Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe/Grundsicherung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
- geringe Rente
- bzw. Haushalte, deren monatliches Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt (1 Person < 1080 €; 2 Personen < 1480 €)
WAS?
Beim Stromspar-Check wird der Stromverbrauch Ihres Haushaltes analysiert, Energiefresser ausfindig gemacht, Soforthilfen eingebaut und auf Ihr Verbrauchsverhalten abgestimmte Empfehlungen ausgegeben.
In einem ersten Vor-Ort Termin errechnen die Stromsparhelfer durch Messung Ihrer Geräte unter Einbeziehung Ihres Verbrauchsverhaltens Ihren Energieverbrauch. Beim Zweitbesuch erhalten Sie ein auf Sie abgestimmtes Soforthilfepaket, welches LED, Steckdosenleisten, Wasserspar-Duschköpfe, Durchflussbegrenzer oder Funksteckdosen enthält. Zudem gibt es von uns einen Energiesparplan, wie Sie in Ihrem Alltag zusätzlich Strom und Wasser sparen können. In einem dritten Termin kann nach einem Jahr die errechnete Einsparung mit der tatsächlichen verglichen werden und Sie erfahren, wie viel Strom und Wasser Sie wodurch einsparten oder zukünftig weiter einsparen können.
Ein weiteres Angebot ist der Kühlgerätegutschein, wenn Ihr Kühlschrank diese beiden Kriterien erfüllt:
- Er muss mindestens 10 Jahre alt sein.
- Die Messung durch unsere Stromsparhelfer ergibt eine Einsparung von mindestens 200 kWh/Jahr gegenüber einem vergleichbaren Neugerät.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der 100 €-Gutschein beim Zweitbesuch ausgehändigt werden. Nach der Entsorgung des Altgerätes können Sie den Gutschein für die Neuanschaffung eines vergleichbaren A-C (nach Energieverbrauchskennzeichnung) Kühlgerätes nutzen.
KONTAKT
Terminvereinbarungen unter (03643) 202 149 oder ssc-we@caritas-bistum-erfurt.de.
PREISE
Alle Leistungen des Stromspar-Checks stehen ausschließlich den oben genannten Personengruppen zur Verfügung und sind für diese kostenfrei.
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen:
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des AWO Regionalverbandes Mitte-West-Thüringen e.V.:
https://www.awo-mittewest-thueringen.de/schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatungsstelle.html
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen:
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des AWO Regionalverbandes Mitte-West-Thüringen e.V.:
https://www.awo-mittewest-thueringen.de/schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatungsstelle.html
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen:
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https://www.awo-mittewest-thueringen.de/schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatungsstelle.html
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen:
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des AWO Regionalverbandes Mitte-West-Thüringen e.V.:
https://www.awo-mittewest-thueringen.de/schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatungsstelle.html
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen:
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des AWO Regionalverbandes Mitte-West-Thüringen e.V.:
https://www.awo-mittewest-thueringen.de/schuldner-und-verbraucherinsolvenzberatungsstelle.html
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen:
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des AWO Regionalverbandes Mitte-West-Thüringen e.V.:
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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas Mittelthüringen:
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Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Weimar ist eine Beratungsstelle für volljährige Bürger der Stadt Weimar. Er berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Problemen, psychiatrischen Erkrankungen oder in seelischen Krisensituationen. Auch Angehörige oder Kontaktpersonen können sich an unser Team wenden. Die Beratungsgespräche erfolgen auf Wunsch anonym. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot umfasst unter anderem:
- Vor- und Nachsorge psychisch Kranker, Suchtkranker, Beratung und Betreuung Betroffener und Angehöriger, aufsuchende Arbeit nach ThürPsychKG
- psychosoziale Beratung nach §16a SGBII
- Krisenintervention
- hoheitliche Aufgaben nach ThürPsychKG
- Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit innerhalb der Kommune, insbesondere im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes
- Begutachtung, Beratung zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe
- Begutachtung im Auftrag anderer Behörden und von Gerichten zu Fragen der Zugehörigkeit zu anspruchsberechtigten Personenkreisen, Förderbedarfen, Leistungen sowie zur Verhandlungsfähigkeit/Prozesstauglichkeit und Hafttauglichkeit
- Leitung von und Vermittlung in Selbsthilfegruppen
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet keine ärztliche oder psychologische/psychotherapeutische Behandlung an.
Weitere Informationen und Kontaktdaten:Psychosoziale Beratung
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Weimar ist eine Beratungsstelle für volljährige Bürger der Stadt Weimar. Er berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Problemen, psychiatrischen Erkrankungen oder in seelischen Krisensituationen. Auch Angehörige oder Kontaktpersonen können sich an unser Team wenden. Die Beratungsgespräche erfolgen auf Wunsch anonym. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot umfasst unter anderem:
Vor- und Nachsorge psychisch Kranker, Suchtkranker, Beratung und Betreuung Betroffener und Angehöriger, aufsuchende Arbeit nach ThürPsychKG
psychosoziale Beratung nach §16a SGBII
Krisenintervention
hoheitliche Aufgaben nach ThürPsychKG
Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit innerhalb der Kommune, insbesondere im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes
Begutachtung, Beratung zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe
Begutachtung im Auftrag anderer Behörden und von Gerichten zu Fragen der Zugehörigkeit zu anspruchsberechtigten Personenkreisen, Förderbedarfen, Leistungen sowie zur Verhandlungsfähigkeit/Prozesstauglichkeit und Hafttauglichkeit
Leitung von und Vermittlung in Selbsthilfegruppen
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet keine ärztliche oder psychologische/psychotherapeutische Behandlung an.
Weitere Informationen und Kontaktdaten: https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/sozialpsychiatrischer-dienst-454/
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Weimar ist eine Beratungsstelle für volljährige Bürger der Stadt Weimar. Er berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Problemen, psychiatrischen Erkrankungen oder in seelischen Krisensituationen. Auch Angehörige oder Kontaktpersonen können sich an unser Team wenden. Die Beratungsgespräche erfolgen auf Wunsch anonym. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot umfasst unter anderem:
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- psychosoziale Beratung nach §16a SGBII
- Krisenintervention
- hoheitliche Aufgaben nach ThürPsychKG
- Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit innerhalb der Kommune, insbesondere im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes
- Begutachtung, Beratung zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe
- Begutachtung im Auftrag anderer Behörden und von Gerichten zu Fragen der Zugehörigkeit zu anspruchsberechtigten Personenkreisen, Förderbedarfen, Leistungen sowie zur Verhandlungsfähigkeit/Prozesstauglichkeit und Hafttauglichkeit
- Leitung von und Vermittlung in Selbsthilfegruppen
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet keine ärztliche oder psychologische/psychotherapeutische Behandlung an.
Weitere Informationen und Kontaktdaten: https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/sozialpsychiatrischer-dienst-454/
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Weimar ist eine Beratungsstelle für volljährige Bürger der Stadt Weimar. Er berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Problemen, psychiatrischen Erkrankungen oder in seelischen Krisensituationen. Auch Angehörige oder Kontaktpersonen können sich an unser Team wenden. Die Beratungsgespräche erfolgen auf Wunsch anonym. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot umfasst unter anderem:
- Vor- und Nachsorge psychisch Kranker, Suchtkranker, Beratung und Betreuung Betroffener und Angehöriger, aufsuchende Arbeit nach ThürPsychKG
- psychosoziale Beratung nach §16a SGBII
- Krisenintervention
- hoheitliche Aufgaben nach ThürPsychKG
- Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit innerhalb der Kommune, insbesondere im Rahmen des Gemeindepsychiatrischen Verbundes
- Begutachtung, Beratung zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe
- Begutachtung im Auftrag anderer Behörden und von Gerichten zu Fragen der Zugehörigkeit zu anspruchsberechtigten Personenkreisen, Förderbedarfen, Leistungen sowie zur Verhandlungsfähigkeit/Prozesstauglichkeit und Hafttauglichkeit
- Leitung von und Vermittlung in Selbsthilfegruppen
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet keine ärztliche oder psychologische/psychotherapeutische Behandlung an.
Weitere Informationen und Kontaktdaten: https://stadt.weimar.de/buergerservice/dienstleistung/sozialpsychiatrischer-dienst-454/
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes Weimar ist eine Beratungsstelle für volljährige Bürger der Stadt Weimar. Er berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Problemen, psychiatrischen Erkrankungen oder in seelischen Krisensituationen. Auch Angehörige oder Kontaktpersonen können sich an unser Team wenden. Die Beratungsgespräche erfolgen auf Wunsch anonym. Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot umfasst unter anderem:
- Vor- und Nachsorge psychisch Kranker, Suchtkranker, Beratung und Betreuung Betroffener und Angehöriger, aufsuchende Arbeit nach ThürPsychKG
- psychosoziale Beratung nach §16a SGBII
- Krisenintervention
- hoheitliche Aufgaben nach ThürPsychKG
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- Begutachtung, Beratung zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe
- Begutachtung im Auftrag anderer Behörden und von Gerichten zu Fragen der Zugehörigkeit zu anspruchsberechtigten Personenkreisen, Förderbedarfen, Leistungen sowie zur Verhandlungsfähigkeit/Prozesstauglichkeit und Hafttauglichkeit
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Finanzielle Unterstützung
Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu beantragen.


Die Familienkasse sowie das Amt für Familie und Soziales haben eine Übersicht über finanzielle Familienleistungen sowie die dazugehörigen Ansprechpartner/-innen in der Region zusammengestellt:
Finanzielle Familienleistungen (PDF)
Einen Überblick gibt es auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Familienleistungen im Überblick | Familienportal des Bundes
Mit dem Infotool für Familien können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben: Infotool Familie
Mit dem KiZ-Lotsen können Sie überprüfen, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht: KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln | Bundesagentur für Arbeit
Erwerbslosenverein Tacheles e.V. und Paritätischer Wohlfahrtsverband haben eine Informationsseite für Betroffene von hohen Energiekosten geschaltet, auf der über sozialrechtliche Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung gestellt werden.
Das Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Mietzuschuss, wenn Sie Mieter/-in einer Wohnung oder Untermieter sind, Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer/-in Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen. Das Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Weitere Infos: Wohngeld Bewilligung beantragen
Arbeitslosengeld II können erwerbsfähige Personen und deren im Haushalt lebende Angehörige erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Nicht erwerbsfähige Angehörige erhalten gegebenenfalls Sozialgeld.
Das Jobcenter Weimar bietet Beratung und finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGBII, Unterstützung und Hilfe zur Integration in Beschäftigung an:
Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben.
Die Sozialhilfe umfasst die Bereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3, §§ 27 bis 40),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4, §§ 41 bis 46 b),
- Hilfen zur Gesundheit (Kapitel 5, §§ 47 bis 52),
- Hilfe zur Pflege (Kapitel 7, §§ 61 bis 66),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Kapitel 8, §§ 67 bis 69),
- Hilfe in anderen Lebenslagen (Kapitel 9, §§ 70 bis 74) z.B. Bestattungskosten
sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Weitere Infos und Kontaktdaten: Sozialhilfe beantragen
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Sollte es bei Ihnen zu einem Zahlungsverzug kommen, kontaktieren Sie bitte Ihren Energieversorger - je eher, desto besser. Nur so kann Ihnen geholfen und eine gemeinsame Lösung gefunden werden.


Für Kunden und Kundinnen der Stadtwerke Weimar gibt es eine Sonderseite mit allen Infos zu Mahnungen, Sperrungen und Vermeidungsmöglichkeiten.
Bitte nehmen sie Kontakt zu ihrem Energieversorger auf, um weitere Informationen zu erhalten.
Hilfe für Unternehmen
Die Stadtwerke Weimar bieten individuelle Energiegespräche an:
Stadtwerke Weimar
Telefon: 03643/ 4341-100
E-Mail: stadtwerke@sw-weimar.de
Ansprechpartner: Jörn Otto
Amt für Wirtschaft und Märkte
Ansprechpartner: Christian Schwartze
Hausanschrift
Markt 1
99423 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
Weimar
Tel.: 03643 – 762 648 /- 649
Fax: 03643 762-660
Email: wirtschaft@stadtweimar.de
Energiespartipps
Wer weniger Energie verbraucht, spart nicht nur Geld und schont die Umwelt, sondern trägt auch zur Versorgungssicherheit bei. Jede Kilowattstunde Strom, die eingespart wird, reduziert den Gaseinsatz für die Stromerzeugung. Und jeder Kubikmeter Erdgas, der in den wärmeren Monaten nicht verbrannt wird, kann für den nächsten Winter gespeichert werden.
Sie möchten gern Energie sparen, aber wissen nicht wie? Auf den verlinkten Seiten wird Ihnen geholfen!