weimar.deStadtBürgerserviceGrundstücksteilung Zeugnisantrag
Formular
Grundstücksteilung Zeugnisantrag
Gemäß § 8 Abs. 3 ThürBO hat die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag eines Beteiligten (Eigentümer oder Erwerber) ein Zeugnis darüber auszustellen, dass die Teilung eines Grundstücks den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht.