Umschulung
Für jede Grundschule, Regelschule und jedes regionale Förderzentrum gibt es vom Schulträger festgelegte Schulbezirke. Wünschen Eltern für ihr Kind aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule, ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Gymnasien. Für Berufsschulen bestehen festgelegte Einzugsbereiche. Die örtlich zuständige Berufsschule ist in der Regel die, in deren Einzugsbereich der Ausbildungsort, bei Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis, in deren Einzugsgebiet der Wohnort liegt.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Genehmigte Schulbezirke der Stadt Weimar
Straßenverzeichnis-, wird veröffentlicht im Rathauskurier
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Thüringer Schulgesetz vom 06.08.1993 § 14 und 15, zuletzt geändert am 30.04.2003
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Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Beate Semisch
Email: schulverwaltung@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-980
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