Überwachungsprogramm für Anlagen nach Industrieemissions-Richtlinie
Auf Grundlage der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL), welche einen medienübergreifenden Ansatz zur Verhinderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung fordert, wurden das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zugehörige Verordnungen angepasst. Der neue § 52a BImSchG regelt die Aufstellung von Überwachungsplänen und Überwachungsprogrammen für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie fallen. Dies betrifft Anlagen, welche im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV in Spalte d mit dem Buchstaben "E" gekennzeichnet sind. Für diese stellt das Land Thüringen einen Überwachungsplan auf, auf dessen Grundlage die jeweilige kreisfreie Stadt / der Landkreis ein Überwachungsprogramm. Für die Stadt Weimar kann dieses unter dem unten aufgeführten Link in pdf-Format eingesehen werden.
Der Überwachungsplan für Thüringen wird durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) aufgestellt und kann https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/immissionsschutz unter eingesehen werden.
Die Überwachungsturnusse für die jeweiligen Anlagen wurden nach dem Schema der sich in Anhang 3 a befindlichen Risikoanalyse ermittelt. Die von der Stadt Weimar als zuständige Behörde zu überwachenden Anlagen, welche unter die Anforderungen der IE-RL fallen, sind in Anhang 1 zum Überwachungsprogramm aufgelistet. Derzeit existieren auf dem Gebiet der Stadt Weimar keine Anlagen die unter die IE-RL fallen und durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) überwacht werden (Anhang 2). Ebenso gibt es derzeit keine Anlagen die der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) unterliegen. Für letztere Anlagen wäre der jeweilige Überwachungsturnus nach dem in Anhang 3 b dargestellten Schema zu ermitteln. Durchgeführte Anlagenüberwachungen werden in Form eines Berichtes nach Anhang 4 dokumentiert und veröffentlicht.
Überwachungsprogramm gemäß Industrieemissions-Richtline (IE-RL)
Anhang 1 zum Überwachungsprogramm
Anhang 2 zum Überwachungsprogramm
Anhang 3a zum Überwachungsprogramm
Anhang 3b zum Überwachungsprogramm
Anhang 4 zum Überwachungsprogramm
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Industrieemissionsrichtline - Richtline 2010/75/EU
4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Falk Aschmoneit
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-465
zum Kontaktformular