Trinkwasserschutzzone
Trinkwasserschutzzonen (TWSZ) werden im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt. Sie umfassen das Einzugsgebiet, aus dem das Grundwasser zur Entnahmestelle (Wasserfassung) fließt. Dabei wird das gesamte Einzugsgebiet in drei Zonen eingeteilt:
Die Zone I ist der Bereich der Grundwasserentnahme (Fassungsbereich - z. B. Brunnen oder Quellstube), die Zone II ist der Bereich, von dessenäußerem Rand das Grundwasser ca. 50 Tage bis zur Fassung benötigt, und die Zone III ist die Grenze des Einzugsgebietes der Grundwasserneubildung für das zur Fassung strömende Grundwasser.
Im Norden des Territoriums der Stadt Weimar befindet sich nur eineTrinkwasserschutzzone (TWSZ) III für die Wassergewinnungsanlage Heichelheim des Landkreises Weimarer Land. Die Schutzzone erstreckt sich am östlichen Ettersberg nördlich der Prinzenschneise bis zur nördlichen Stadtgrenze. Sie wird in westlicher Richtung begrenzt von der Straße nach Ettersburg und der Ettersbergsiedlung und in östlicher Richtung von der Straße nach Großobringen (B 85).
Die Schutzzone umfasst ausschließlich das Waldgebiet nördlich der Prinzenschneise. Außer der Jugendherberge „Am Ettersberg“ (ehemaliges Kinderkurheim) gibt es in der Schutzzone innerhalb der Stadtgrenzen von Weimar keine weiteren bebauten Grundstücke.
Innerhalb der Schutzzone III sind Ablagerungen von Abfällen und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu unterlassen und es ist auf den Einsatz von schwer abbaubaren chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Grundstückseigentümer oder Nutzer von Flächen innerhalb der Schutzzone können im Einzelfall zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen behördlich verpflichtet werden.
Der Schutz des Grundwassers vor negativen Umwelteinflüssen ist Aufgabe von allen Bürgern, da sie dem Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser, dient. Jeder Einzelne kann dazu beitragen in dem er die Ver- und Gebote der Schutzzonenverordnung beachtet; keine Ablagerungen (Abfälle, wassergefährdende Stoffe) in der Schutzzone vornimmt und beispielsweise auf schwer abbaubare, chemische Pflanzenschutzmittel verzichtet. Grundstückseigentümer oder Nutzer von Flächen im Schutzgebiet können im Rahmen einzelner Maßnahmen verpflichtet werden bzw. haben die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung ihrer Grundstücke unbedingt zu beachten.
Gebühren
Für die im Zusammenhang mit der Schutzzone anfallenden wasserrechtlichen Entscheidungen werden ggf. Verwaltungskosten erhoben.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Enrico Scheffler
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-916
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