Tierschutzanzeigen, Beschwerden, Nachfragen
Alle Tiere, sowohl Nutz-, wie auch Heim- und Wildtiere unterliegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf erlassenen Verordnungen.
Die meisten Tierschutzkontrollen erfolgen auf Grund von Bürgerhinweisen oder Anzeigen hinsichtlich tierschutzwidriger Haltungsbedingungen. Kontrolliert werden die Ernährungs-, Pflege- und Haltungsbedingungen der Tiere.
Grundlage der Kontrollen der Hundehaltungen bildet die Tierschutz-Hundeverordnung.
Ebenfalls den Tierschutzkontrollen unterliegen Tierausstellungen, Tierheime, Zoologische Gärten und Zoofachgeschäfte.
Über eine Tierschutzanzeige können Sie widrige Tierhaltungen bei uns anzeigen.
Nutztierhaltungen
In regelmäßigen Abständen werden die tierschutzrelevanten Bedingungen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel, Kaninchen, Wild in Gatterhaltungen) hinsichtlich der Haltung, der Fütterung und der Pflege überprüft. Bei groben Verstößen gegen das Tierschutzrecht werden schriftliche Auflagen (Bescheide) erlassen, Bußgeldverfahren durchgeführt oder Strafanzeige gestellt.
Tiertransporte
Die VO(EG) 01 / 2005 regelt den Schutz von Tieren bei gewerblichen Transporten. Kranke oder verletzte Tiere dürfen nur in Ausnahmefällen transportiert werden.
Gewerbliche Beförderer von Wirbeltieren bedürfen der Erlaubnis und einer Zulassung durch die zuständige Behörde (VLÜA). Sie dürfen Tiere nur von sachkundigen Personen transportieren lassen. Die Bescheinigung der Sachkunde erfolgt auf Antrag im VLÜA. Bei groben Verstößen gegen die Tierschutztransport-VO werden schriftliche Auflagen (Bescheide) erlassen, Bußgeldverfahren durchgeführt oder Strafanzeige gestellt.
Erteilung von Erlaubnissen
Erlaubnispflichtig nach § 11 Tierschutzgesetz ist:
- Das Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Das Halten und zur Schau stellen von Tieren.
- Die Durchführung von Tierbörsen.
- Das gewerbsmäßige Halten und Züchten von Tieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild.
- Das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren.
- Die gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes.
- Das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren.
- Das gewerbsmäßige Bekämpfen von Schädlingen.
Die Anträge für die Erteilung der Erlaubnisse sind im VLÜA erhältlich oder als Download unter Erlaubnispflicht für Tierhalter. Die Erlaubniserteilung erfolgt nach Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit der Personen und deren Haltungsbedingungen.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
u. a. Tierschutzgesetz
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Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Martina Terlecki
Email: veterinaeramt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-855
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Martina Pettkus
Email: veterinaeramt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-854
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Antje Deregowski
Email: veterinaeramt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-848
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