Thüringer Erziehungsgeld
Thüringer Erziehungsgeld wird im Anschluss an das Bundeselterngeld gezahlt. Anspruchsberechtigt sind Eltern mit Kindern zwischen erstem und zweitem Lebensjahr welche bis zum 30.06.2015 geboren wurden. Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes richtet sich nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und beträgt für
- das erste Kind 150 € monatlich
- für das zweite Kind 200 € monatlich
- für das dritte Kind 250 € monatlich
- und für jedes weitere Kind 300 € monatlich
bei häuslicher Betreuung.
Wird Ihr Kind bis zu 5 Stunden täglich in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut, vermindert sich der Ihnen zustehende Betrag um 75,00 EUR monatlich. Gegebenenfalls wird Erziehungsgeld in Höhe des Geschwisterbonus gezahlt.
Eine Antragstellung erübrigt sich, wenn kein Geschwisterkind existiert und Ihr Kind mehr als 5 Stunden täglich eine Kita besucht oder von einer Tagesmutter betreut wird.
Wichtige Informationen
- Antragstellung ab dem 13./15. Lebensmonat des Kindes (nach dem Elterngeldbezug, unabhängig von evtl. verlängerter Auszahlung)
- Hinweis: Die Ergebnisse der U6-Untersuchung werden nicht von Ihrem Kinderarzt an die Stadtverwaltung Weimar weitergeleitet. Ohne Vorlage aller Unterlagen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Bitte keinen Antrag stellen, wenn:
- das Kind kein älteres Geschwisterkind hat und
- das Kind mehr als 5 h täglich eine Kita/Tagesmutter besucht
Benötigte Unterlagen
Bei der Antragstellung bitte folgende Unterlagen mit einreichen:
- Kindergeldnachweis
- U6-Untersuchung (gelbes Untersuchungsheft – bitte Deckblatt und U6-Untersuchung einreichen, Untersuchungsergebnis kann geschwärzt werden)
- Wird Ihr Kind bis zu 5 h täglich in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut, reichen Sie bitte den Einstufungsbescheid/Betreuungsvertrag ein.
- Haben Sie Elterngeld nicht von der Stadtverwaltung Weimar bezogen, so reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Elterngeldbescheides mit ein (sonst keine Kopie notwendig).
Sprechzeiten
Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Benötigte Dokumente
Bei der Antragstellung bitte folgende Unterlagen mit einreichen:
- Kindergeldnachweis
- U6-Untersuchung (gelbes Untersuchungsheft – bitte Deckblatt und U6-Untersuchung einreichen, Untersuchungsergebnis kann geschwärzt werden)
- Wird Ihr Kind bis zu 5 h täglich in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut, reichen Sie bitte den Einstufungsbescheid/Betreuungsvertrag ein.
- Haben Sie Elterngeld nicht von der Stadtverwaltung Weimar bezogen, so reichen Sie bitte eine Kopie Ihres Elterngeldbescheides mit ein (sonst keine Kopie notwendig).
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Thüringer Erziehungsgeldgesetz
Dokument(e) herunterladen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Frau Kühlberg (N - Z)
Email: elterngeld@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-983
zum Kontaktformular
Frau Busch (R - Z)
Email: familienamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-956
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