Restmüll
Für die Entsorgung von Restmüll in der Stadt Weimar gelten folgende Grundsätze:
- Das Mindestvorhaltevolumen der Restmülltonnnen in den Haushalten beträgt 15 l pro Person und Woche.
- Die Entleerung der Restmülltonnen erfolgt 14-täglich (außer für 1,1 m³-Behälter).
Eine nach Straßen geordnete Übersicht zu den Entsorgungstagen und Wochen sowie aktuelle Änderungen aufgrund von Feiertagen können Sie hier einsehen.
Restmüll ist ein Gemisch aus Stoffen, die von den etablierten Verwertungswegen nicht verwertet werden können oder sollen. Restmüll aus privaten Haushalten (Hausmüll) ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Landkreise, Städte) zur Entsorgung zu überlassen. Diese sind verpflichtet, den Restmüll aus den privaten Haushalen ihres Gebietes nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung einem ordnungsgemäßen Entsorgungsweg zuzuführen. In Weimar übernimmt dies der Kommunalservice (EKSW).
Die Art und Weise der Abfallentsorgung in der Stadt Weimar sind in der Abfallsatzung, die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar festgelegt (siehe Ortsrecht). Zur Sicherstellung einer jederzeit geordneten Restmüllentsorgung wird ein Mindestvorhaltevolumen (Mindestvolumen) festgelegt.
Restmülltonne
In die Restmülltonne gehören zum Beispiel:
- Gebrauchtkunststoffe wie kaputtes Spielzeug, Eimer...
- Spülschwämme oder Zahnbürsten
- Windeln, Binden und andere Hygieneartikel
- Tapeten- und Teppichreste in kleineren Mengen
- Kehricht und Staubsaugerbeutel
- stark verschmutzte Verpackungen
- Porzellanscherben in kleineren Mengen
- Glüh- und Halogenbirnen
- Zigarettenstummel, Kaugummi
- Ausgetrocknete Farben
Das gehört nicht in die Restmülltonne :
- Brauchbarer Hausrat, intakte Möbel
- Verpackungen aus Kunststoff und Metall, Milch- und Safttüten, Konserven- und Getränkedosen (Wertstoffsammelcontainer)
- Papier, Pappe, Kartonagen (Sammelcontainer)
- Biomüll, pflanzliche und tierische Abfälle, Küchenpapier, Kleintierstreu (Biotonne)
- Glas (Sammelcontainer)
- Textilien, Schuhe (Alttextilsammelcontainer)
- Batterien und Akkus (Einzelhandel, Sammelstellen und Schadstoffmobil)
- Elektro- und Elektronikschrott (Einzelhandel, Wertstoffhof)
- Sperriger Hausrat (Sperrmüllabfuhr)
- Schadstoffhaltige Abfälle (Schadstoffmobil)
- Energiesparlampen (Wertstoffhof, Einzelhandel)
Zur An- und Ummeldung der Abfallbehälter können Sie das Formular des Kommunalservice Weimar nutzen.
Gebühren
Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar in der jeweilig aktuellen Fassung (siehe Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar (Abfallsatzung) in der jeweils gültigen Fassung
- Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar in der jeweils gültigen Fassung
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Kreislaufwirtschaftsgesetz und nachfolgende Verordnungen
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Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Christina Heller
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-915
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