weimar.deStadtBürgerserviceÖffentlich-rechtliche Namensänderungen
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Deutsche Staatsangehörige können bei Vorliegen eines äußerst wichtigen Grundes einen Antrag auf Änderung des Vornamens und / oder Familiennamens stellen.Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter.
Gebühren
- Änderung des Vornamens: 2,50 € bis 275,00 €
- Änderung des Familiennamens: 2,50 € bis 1050,00 €
Benötigte Dokumente
- Persönliche Vorsprache ist zur Beantragung erforderlich.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)" in der jeweils geltenden Fassung
- "1. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" in der jeweils geltenden Fassung
- Anlage der "Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales (ThürVwKostOIM)" in der jeweils geltenden Fassung
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Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Email: buergerbuero@stadtweimar.de
Telefon: 03643 762762
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