weimar.deStadtBürgerserviceNachbarschaftsbeteiligung
Nachbarschaftsbeteiligung
Beteiligung der Stadt Weimar im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, soweit sie Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks ist.
Benötigte Dokumente
Anträge für die Nachbarschaftsbeteiligung sind mit den entsprechenden Bauplänen sowie Lageplan bei der Abt. Liegenschaften einzureichen.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
§ 68 Thüringer Bauordnung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Kerstin Biskop
Email: liegenschaften@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-480
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