Klärschlammabfuhr
Für die Klärschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen ist in Weimar der Kommunalservice der Stadt Weimar zuständig. Anfallender Klärschlamm aus Kleinkläranlagen muss über ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen entsorgt werden. Andere Entsorgungswege sind nicht zulässig.
Ansprechpartner:
Kommunalservice Weimar
Industriestaße 14
99427 Weimar
Tel.: 03643 / 4341 540 und 4341 541
Gebühren
Der Kommunalservice Weimar erhebt für die Klärschlammabfuhr Gebühren entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Entwässerungssatzung der Stadt Weimar
- Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- § 58 Thüringer Wassergesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Jan Glowig
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: 03643 / 762 924
zum Kontaktformular