weimar.deStadtBürgerserviceKfz - Halter-, Technikänderungen
Kfz - Halter-, Technikänderungen
Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter (z.B. Adressänderung, Namensänderung) sowie Änderungen, die durch einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr durchgeführt wurden, machen eine Berichtigung in den Fahrzeugpapieren erforderlich.
Gebühren
- bis ca. 50 € (abhängig von den Fahrzeugpapieren und Art der Änderung)
Benötigte Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiges Personaldokument
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Eheurkunde
- ggf. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- ggf. Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Email: buergerbuero@stadtweimar.de
Telefon: 03643 762762
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