weimar.deStadtBürgerserviceJagdangelegenheiten
Jagdangelegenheiten
Die untere Jagdbehörde ist u. a. zuständig für die Jagdscheinerteilung, Verpachtung von Jagdflächen, Prüfung von Jagdpachtverträgen, Brauchbarkeitsbestätigungen für Jagdhunde.
Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis - Jagdschein. Die Erteilung ist von einer bestandenen Jägerprüfung abhängig.
Gebühren
- Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (ThürVwKostOMLFUN)
- Abgabe nach dem Thüringer Jagdgesetz
Benötigte Dokumente
- Urkunde Prüfung
- 2 Passbilder
- 1x Jagdhaftpflicht (mind. 1 Mio. für 1 Jagdjahr oder 3 Jagdjahre, entsprechend der beantragten Dauer)
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Bundesjagdgesetz, Thüringer Jagdgesetz
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (ThürVwKostOMLFUN)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Sabine Weiske
Email: BesonderesOrdnungsrecht@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-360
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