Hilfen zur Erziehung
Erzieherischen Hilfen geht eine gründliche Fallanalyse und Diagnostik zur Erstellung eines individuellen Hilfeplanes unter Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Sorgeberechtigten voraus. Diese werden bei der Ausgestaltung und Durchführung einer Hilfe begleitet. Die Vermittlung von Kindern, Jugendlichen und Familien in eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung, die Planung, die Koordination und Begleitung bei den Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen in und außerhalb der Familie sowie die Einleitung und Begleitung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahme) erfolgt in enger Kooperation mit Fachkräften und Beteiligten (Träger von Maßnahmen, Schulen, Familiengerichte, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Ärzten etc.).
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Achtes Sozialgesetzbuch
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Kerstin Wiesner
Email: familienamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-960
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