Heizöllagerung
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse 2. An die Lagerung von Heizöl werden deshalb besondere Anforderungen gestellt. Die Anlagen müssen prinzipiell so beschaffen sein und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Sie müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein. Spezielle Anforderungen sind in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt.
Die Errichtung und die wesentliche Änderung von Heizölverbraucheranlagen sind bei der unteren Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind oberirdische Heizöllager mit einer Lagermenge < 1.000 Liter.
Die Anzeige hat mindestens 6 Wochen vor Errichtung des Lagers zu erfolgen.
Die Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung der Anlage darf nur durch einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV ausgeführt werden.
Die Fachbetriebseigenschaft ist durch Vorlage einer Zertifizierung durch
eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder
eine Sachverständigenorganisation
nachzuweisen.
Vor Inbetriebnahme müssen alle unterirdischen Anlagen und oberirdische Anlagen > 1.000 durch einen zugelassenen Sachverständigen nach §§ 52 und 53 AwSV geprüft werden.
Alle unterirdischen Anlagen, oberirdische Anlagen außerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten mit einer Lagermenge von > 10.000 l und innerhalb von Schutz- und Überschwemmungsgebieten mit einer Lagermenge von > 1.000 l sind zusätzlich alle 5 Jahre wiederholt und bei Stilllegung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Gebühren
Das Anzeigeverfahren ist kostenpflichtig.
Benötigte Dokumente
Die Untere Wasserbehörde stellt ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Die darin geforderten Unterlagen sind der Anzeige beizufügen und in 2facher Ausfertigung in der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- §§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), insbesondere Anlage 7
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Christian Baldeweg
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: 03643 / 762 924
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