Gruppenprophylaxe in Kitas und Schulen
Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von Zahn- und Mundkrankheiten in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e.V. (LAGJTh e.V.) und dem örtlichen Arbeitskreis Jugendzahnpflege.
Kindertageseinrichtungen:
Viermal jährlich werden Weimarer Kindertageseinrichtungen von einer Prophylaxefachkraft der LAGJTh e.V. oder einem Patenschaftszahnarzt besucht. Gemeinsam werden Zähne geputzt und gesunde Ernährung nahe gebracht. In manchen Einrichtungen wird nach Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten zweimal jährlich die Pinselung mit einem Fluoridlack vorgenommen.
Darüber hinaus besteht das Angebot einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten (siehe: Zahnärztliche Untersuchung in Kindertageseinrichtungen)
Schulen:
Neben der jährlich stattfindenden Vorsorgeuntersuchung (siehe: Zahnärztliche Untersuchung in Schulen) wird von der Einschulung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr vorranging in Grundschulen zur Vorbeugung von Karies die Pinselung mit Fluoridlack angeboten. Die Touchierung wird zweimal pro Schuljahr durchgeführt. Einige Schulen, erhalten dieses Angebot bis zum 16. Geburtstag. Die Eltern werden entsprechend informiert.
Zusätzlich kann jedes Kind zweimal jährlich vom 6. bis 18. Geburtstag individuelle Vorsorgeleistungen (Fluoridlack, Fissurenversiegelung, Ernährungsberatung, Mundpflegeanleitung und Vorsorgeuntersuchungen) kostenfrei beim Hauszahnarzt in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.weimar.de/zahngesundheit.
Angebote:
- Zahnputzübungen in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
- Halbjährliches Auftragen von Fluoridlack (mit Einwilligung der Eltern/Sorgeberechtigten) in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Ausrichtung von Projekttagen und Unterrichtsstunden
- Beratung in den Praxisräumen des Gesundheitsamtes
- Beratung von betreuenden Personen (Erzieher/innen, Lehrer/innen etc.)
Benötigte Dokumente
- Einwilligungserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten zur Teilnahme an der Fluoridlack-Touchierung (Ausgabe in Kitas und Schulen kurz vor dem Besuch der Zahnärztin, der Prophylaxefachkraft oder des Patenschaftszahnarztes/der Patenschaftszahnärztin)
- Zahnärztlicher Kinderpass (falls vorhanden, Ausgabe mit dem gelben U-Heft der Kinderärzte ab 2013)
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- ÖGD-Verordung (GesDV TH 1998)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
- Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)
- Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) i. V. m. d. Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürschulgespflVO)
- Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Gruppenprophylaxe in Thüringen
- Richtlinie zur Umsetzung der Basis- und Intensivprophylaxe in Thüringen
Ähnliche Dienstleistungen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Dr. Susanne Ifland (Leiterin)
Email: gesundheitsamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-785
zum Kontaktformular
Andrea Wiedemann
Email: gesundheitsamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-775
zum Kontaktformular
Nadine Atik
Email: gesundheitsamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762 756
zum Kontaktformular