Grundwassernutzung
Grundwasser ist die wichtigste Ressource für die Trinkwassergewinnung, die natürlich Vorrang vor allen anderen Nutzungen hat. Grundwassers darf höchstens in dem Maße entnommen werden, wie auch die Grundwasserneubildung stattfindet.
Für das Entnehmen von Grundwasser (z. B. für eine Brauchwassernutzung, zur Beregnung, Kühlung, ...) und für das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser (z. B. Versickerung von vorgereinigtem Abwasser oder andere Benutzungen (z. B. Erdwärmenutzung) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Für Grundwasserentnahmen zur Gartenbewässerung gilt nur eine Anzeigepflicht.
Wird Grundwasser unbeabsichtigt erschlossen (gilt auch für Erdaufschlüsse) ist dies der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Gebühren
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Grundwasserbenutzung.
Benötigte Dokumente
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind im Einzelfall mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
§§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz
§§ 49 und 50 Thüringer Wassergesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Angelika Auerswald
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-916
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