Gewerbezentralregister
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann grundsätzlich nur persönlich während der Sprechzeiten der Gewerbebehörde unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden.
Anmerkung:
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:
www.fuehrungszeugnis.bund.de (Online-Portal des Bundesamts für Justiz)
Um dort einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie (Stand: 04-2019):
- einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes,
- die ab dem 01.11.2014 verfügbare AusweisApp2; frühere Versionen sind leider nicht nutzbar,
- ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen
Gebühren
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Korina Schmidt
Email: gewerbebehoerde@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-347
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