Gewässerverunreinigung
Jedes ungenehmigte Einleiten von Abwasser oder Einbringen von Stoffen (auch Mahdgut, Gartenabfälle und sonstige Abfälle) in ein Gewässer führt zu dessen Verunreinigung bzw. bei verrohrten Gewässern zu Verstopfungen.
Auf oder in einem Gewässer ist deutlich eine Trübung, ein Ölfilm oder eine sonstige Verunreinigung (starker Schaum) sichtbar. Sollte man derartige Beobachtungen machen, ist unverzüglich die Untere Wasserbehörde zu benachrichtigen. Bei akuter Gefahr, z. B. Auftreten eines Fischsterbens ist auch die Polizei oder die Feuerwehr zu benachrichtigen.
Polizeiinspektion Weimar
Tel.: 110 oder 88 2-0
Feuerwehr
Tel.: 112 oder 555 555
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Kerstin Haack
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-846
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