weimar.deStadtBürgerserviceDrogentest
Drogentest
Auf Anforderung von Behörden oder anderen Stellen kann das Gesundheitsamt Drogentests (inkl. Alkohol) durchführen. Die Feststellung erfolgt über Urin- und/oder Haarproben.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können vorab beim Gesundheitsamt erfragt werden.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
- Schreiben der anfordernden Stelle
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Richterliche Anordnungen
- Hausordnung von Einrichtungen der Suchthilfe
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Christiane Brandschwei
Email: gesundheitsamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-754
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