Brunnennutzung
Das Bohren bzw. Schachten eines Brunnens und damit die Grundwassererschließung ist anzeigepflichtig. Die Anzeige ist 3 Monate vor den beabsichtigten Bohr- oder Schachtarbeiten bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt im Internet ein Anzeigeformular für geologische Untersuchungen und Grundwassererschließungen zur Verfügung:
Anzeige einer geologischen Untersuchung/einer Grundwassererschließung
Die Anzeige soll mindestens Angaben zum Vorhabenträger, zum Grundstückseigentümer, zur Lage und Tiefe des Brunnens und zur geplanten jährlichen Grundwasser-Entnahmemenge enthalten. Sofern der Vorhabenträger nicht Grundstückseigentümer ist, muss eine Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.
Für bereits vorhandene Brunnen besteht ebenfalls eine Anzeigepflicht bei der unteren Wasserbehörde.
Die Nutzung des Grundwassers für private Zwecke zur Gartenbewässerung bedarf bis zu einer jährlichen Fördermenge von 2.000 m³ keiner wasserrechtlichen Erlaubnis, ist jedoch bei der unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig. Die Nutzung des Grundwassers bei jährlichen Entnahmemengen > 2.000 m³ oder als Brauchwasser z. B. für Kühlzwecke oder zur Wärmeerzeugung (Wärmepumpen) bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Die Aufgabe einer Grundwassernutzung ist ebenfalls bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Behörde entscheidet daraufhin über die Notwendigkeit zum ordnungsgemäßen Rückbau (Verwahrung) des Brunnens. Der Rückbau des Brunnens obliegt dem bisherigen Brunnennutzer bzw. dem Grundstückseigentümer.
Gebühren
Für eine Anzeige zur Grundwassererschließung, zur Grundwassernutzung oder zur Aufgabe einer Grundwassernutzung sowie für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde werden jeweils einmalig Verwaltungskosten erhoben.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Enrico Scheffler
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-916
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