Außerbetriebsetzung KFZ
Fahrzeuge können bei jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland außer Betrieb gesetzt werden. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, öffentliche Parkplätze etc.) abgestellt bzw. dort belassen werden.
Internetbasierte Außerbetriebsetzung: Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist nur möglich für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen oder umgeschrieben worden sind und bereits die Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten sowie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I besitzen (s. Link).
Gebühren
- Außerbetriebsetzung 7,40 €
- ggf. Reservierung der Kennzeichen 2,60 €
Benötigte Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
bei Vorsprache des eingetragenen Fahrzeughalters, ist die Vorlage
der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht notwendig - gültiges Personaldokument
- Kennzeichentafeln
- ggf. Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Email: buergerbuero@stadtweimar.de
Telefon: 03643 762762
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