weimar.deStadtBürgerserviceAnmeldung Sterbefall
Anmeldung Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Das Standesamt erstellt ein Sterberegister.
Aus diesem können Sterbeurkunden in gewünschter Anzahl gefertigt werden.
Sterbeurkunden können auch mehrsprachig ausgestellt werden, z.B. für die Verwendung im Ausland.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- der Leiter des Krankenhauses oder Pflegeeinrichtung, in dem/der die Person verstorben ist,
- das Bestattungsinstitut, wenn es von Angehörigen des Verstorbenen bevollmächtigt ist,
- Hinterbliebene ,
- jede Person, die aus eigenem Wissen vom Sterbefall unterrichtet ist.
Gebühren
- Sterbeurkunde 10,00 Euro
- internationale Sterbeurkunde 10,00 Euro
- Bescheinigungen des Standesamtes für die Bestattung, für die Krankenkasse sowie für die Abmeldung einer Rente sind gebührenfrei
Benötigte Dokumente
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- ein vom Arzt ausgestellter Totenschein
- Vollmacht der Angehörigen des Verstorbenen, wenn ein Bestattungsinstitut oder eine andere Person im Auftrag der Familie anzeigt
- bei einem ledigen Verstorbenen, dessen Geburtsurkunde
- bei einem verheirateten Verstorbenen, dessen Geburtsurkunde und dessen Eheurkunde
- bei einem geschiedenen Verstorbenen, dessen Geburtsurkunde, Eheurkunde und Scheidungsurteil
- bei einem verwitweten Verstorbenen, dessen Geburtsurkunde, Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- §§ 28 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- Art. 1 Nr. 12 Thüringer Verwaltungskostenordnung (ThürVwKO)
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Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Silvia Axthelm
Email: standesamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-638
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