Amtstierärztliche Gutachten / Bescheinigungen
Das Verbringen von tierischen Erzeugnissen und lebenden Tieren ins Ausland, zu Veranstaltungen u. a. im In- und Ausland, bedarf in vielen Fällen eines amtstierärztlichen Zeugnisses.
Informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen Botschaft des Landes, in welches Sie reisen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei der Durchfuhr verschiedener Länder auch unterschiedliche Reisedokumente/Reisenachweise erbracht werden müssen!
Gebühren
Nach Thür. Verwaltungskostenverordnung (Thür Vw Kost O MFSG) je nach Art, Menge und zeitlichem Aufwand.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
EU- und nationales Recht – bitte im konkreten Fall unter der unten genannten Telefonnummer erfragen.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Martina Pettkus
Email: veterinaeramt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-854
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Antje Deregowski
Email: veterinaeramt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-848
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Madeleine Spielvogel
Email: veterinaeramt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-851
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