weimar.deStadtBürgerserviceAmtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen
In der Meldebehörde werden Kopien von Ablichtungen und Abschriften beglaubigt, sofern hierfür keine öffentliche Beglaubigung vorgesehen ist. Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden) werden nicht beglaubigt. Sie müssen beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Die Beglaubigung von Unterschriften erfolgt nur, wenn hierfür keine öffentliche Beglaubigung notwendig ist. Die Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des Mitarbeiters der Meldebehörde erfolgt.
Gebühren
- Beglaubigung von Unterschriften - je 8 €
- Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen etc. bis 10 Seiten - 8 €
- ab 11. Seite - jede weitere Seite - 0,80 €
Benötigte Dokumente
- Es müssen immer Original und Kopie vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. mit 2. Thüringer Zuständigkeitsordnung
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Email: buergerbuero@stadtweimar.de
Telefon: 03643 762762
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