weimar.deStadtBürgerserviceAktionspläne Luftreinhaltung
Aktionspläne Luftreinhaltung
Auf Anfrage geben wir Auskunft über Aktionspläne und Luftreinhaltepläne und erläutern die gesetzlichen Grundlagen. Die Pläne werden vom Thüringer Landesverwaltungsamt unter Mitwirkung der Stadt erarbeitet. Im Planverfahren ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen muss der Stadtrat beschließen.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Katrin John
Email: umwelt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-982
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