Adoption / Adoptionsvermittlung
Beim Volladoptionverfahren werden intensive Eignungs- und Auswahlgespräche mit Adoptivbewerbern geführt. Die Durchführung der Adoptionspflege (Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung der Beteiligten innerhalb von 1 bis 3 Jahren), die Wahrnehmung vormundschaftlicher Obliegenheiten, gutachtliche Stellungnahmen, Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind gehören ebenso wie die Zusammenarbeit mit Adoptionsvermittlungsstellen und dem Landesjugendamt zur Arbeit der Adoptionsvermittlung. Leibliche Eltern erhalten umfassende Informationen über die verschiedenen Formen der Adoption und sind am Verfahren beteiligt. Die Adoptionsvermittlungsstelle übernimmt vorbereitende Dienstleistungen. Bei Ehegattenadoptionen werden die Beteiligten über den Verfahrensweg beraten und es wird eine gutachtliche Stellungnahme zum Adoptionsantrag verfasst. Die Stelle berät und begleitet ebenfalls erwachsene Adoptierte im Prozess der Ursprungssuche und Identitätsfindung.
Rechtsgrundlagen (allgemein)
Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts, Achtes Sozialgesetzbuch, Haager Adoptionskonvention
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Dr. Michael Janitzki
Email: familienamt@stadtweimar.de
Telefon: (03643) 762-946
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